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9. Steuerberatungsänderungsgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 11. Juni 2026 das „Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht“ beschlossen. Gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht das jetzt beschlossene Gesetz im Steuerberatungsrecht keine Änderungen mehr vor. Dies gilt insbesondere auch für die Regelungen zur Absicherung des Fremdbesitzverbots (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses).

Eine Änderung gab es noch im Einkommensteuerrecht: Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde § 3 Nr. 73 EStG eingefügt und Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, wurden steuerfrei gestellt. Durch erneute Änderung des § 3 Nr. 73 EStG werden jetzt auch Prämienzahlungen vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen der Länder oder Leistungen unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, steuerfrei gestellt.

Der Bundesrat hat dem Gesetz am 12. Juni 2026 einstimmig zugestimmt.

Die Änderungen zur Absicherung des Fremdbesitzverbots treten am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, die meisten anderen Änderungen des StBerG am 1. September 2026.