Aktualisierung: Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuer
Im letzten Sonder-Newsletter hatten wir noch die Empfehlung ausgesprochen, vor Beantragung der Herabsetzung der Gewerbesteuer mit der jeweiligen Gemeinde Kontakt aufzunehmen, ob diese oder das Finanzamt die Anträge entgegen nimmt.
Mittlerweile erreichte uns die Information, dass von den Kommunen Anträgen auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen aufgrund deren Bindung an die von den Finanzämtern festgesetzten Gewerbesteuermessbeträge für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlungen nicht entsprochen werden kann.
Anträge auf Herabsetzung des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind daher unmittelbar an das örtlich zuständige Finanzamt zu richten.
(Stand: 2. April 2020)