Bundesamt für Justiz schafft wegen Corona-Krise Erleichterungen für Unternehmen
Anlässlich der Corona-Krise hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) mehrere entlastende Maßnahmen zugunsten derjenigen Unternehmen beschlossen, die ihre Jahresabschlüsse bisher nicht fristgerecht einreichen konnten. Dies geht aus einer Mitteilung vom 8. April 2020 hervor. Zwar bestehe die gesetzliche Offenlegungsfrist nach § 325 HGB weiterhin fort. Es würden aber derzeit keine neuen Androhungs- und Ordnungsgeldverfügungen gegen Unternehmen erlassen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des BfJ, die hier verlinkt ist.