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Sondernewsletter der SBK - Aktuelle Hinweise im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Verlängerung der Erklärungsfrist für Lohnsteueranmeldungen

Gerade haben wir die Information über ein aktuelles BMF-Schreiben (23. April 2020) zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen erhalten. Die Fristverlängerung ist nun möglich und auf maximal zwei Monate beschränkt. Das BMF-Schreiben ist hier verlinkt.

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Webinar zu Corona-Soforthilfen

Am 20. April 2020 hatten wir ein Webinar zu den Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes angeboten. An dieser virtuellen Veranstaltung haben mehr als 300 Mitglieder teilgenommen.

Für diejenigen, die keine Zeit hatten, das Webinar zu verfolgen, werden wir es auf unserer Website unter https://www.sbk-rlp.de/zielgruppen/mitglieder/hinweise-zum-coronavirus-covid-19-sars-cov-2/ einstellen.

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Fragen zu Corona-Soforthilfen

Dankenswerter Weise hatte die ISB trotz zeitlicher Probleme angeboten, Fragen der Teilnehmer des Webinars zum Corona Soforthilfe Kredit und zum Corona Soforthilfe Zuschuss im Nachgang zum Webinar noch schriftlich zu beantworten.

Beide Fragen-Antwort-Kataloge finden Sie ebenfalls auf unserer Website (https://www.sbk-rlp.de/zielgruppen/mitglieder/hinweise-zum-coronavirus-covid-19-sars-cov-2/)

Bitte beachten Sie, dass hier nur die Fragen der Teilnehmer am Webinar beantwortet wurden! Die für jedermann zugänglichen FAQ der ISB finden Sie auf deren Website.

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Notbetreuung in Schulen und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz unabhängig vom Beruf der Eltern

Aufgrund von Nachfragen aus dem Kollegenkreis zur Notbetreuung in Rheinland-Pfalz haben wir Ihnen den aktuellen Stand kurz zusammengefasst:

Die Ministerin für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz, Dr. Stefanie Hubig, hatte bereits mit ihrem Schreiben vom 27. März 2020 an alle Eltern in Rheinland-Pfalz klargestellt, dass eine flächendeckende Notbetreuung für alle Sorgeberechtigten gewährleistet werden soll. „Gleichzeitig mit der Einstellung des regulären Unterrichts- und Betreuungsbetriebs haben wir die Einrichtungen für eine Notbetreuung geöffnet. Wenn Eltern wirklich keine andere Möglichkeit der Betreuung für ihre Kinder finden, lassen wir sie nicht alleine. Und das gilt in Rheinland-Pfalz nicht nur für Eltern in systemrelevanten Berufsgruppen wie z.B. dem medizinischen Personal, sondern für alle Eltern.“, so Hubig. https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Elternschreiben_27032020.pdf

Rechtliche Grundlage für die Notbetreuung ist die betreffende Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (aktuell § 6 Abs. 1 Nr. 3 der  4. CoBeLVO), die eine allgemeine Regelung für alle Sorgeberechtigten enthält, die auf Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden. https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/4._Corona-Bekaempfungsverordnung.pdf

Der durch das Land Rheinland-Pfalz eingeschlagenen Linie folgend hat der Präsident des Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Detlef Placzek, nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Schreiben vom 17. April 2020 die Träger von Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz angeschrieben und noch einmal auf das von Anfang an weite Verständnis der Notbetreuung hingewiesen. „Insbesondere ist die Inanspruchnahme weiterhin nicht vom Beruf eines oder beider Elternteile abhängig…“, so Placzek. https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Notbetreuung_Beschluss_der_Bundeskanzlerin.pdf

In anderen Bundesländern sind abweichende Regelungen getroffen worden, wonach z.B. lediglich Eltern aus sog. systemrelevanten Berufsgruppen einen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben und daher mussten dort die Steuerberaterinnen und Steuerberater und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich als systemrelevant in die betreffenden Verordnungen aufgenommen werden.

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