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Der Ombudsmann der SBK

Seit 2011 existiert bei der StBK die Institution des Ombudsmannes.

Es handelt sich hierbei um einen erfahrenen Steuerberater: Steuerberater vBP Peter M. Weber aus Montabaur.

Dieser Ombudsmann ist neutraler Ansprechpartner für Steuerberater „in Not“. Wobei Not vielfältig zu definieren ist: z.B. wirtschaftliche Schwierigkeiten bis hin zur drohenden Insolvenz, Streit mit Kollegen in der Kanzlei, Streitigkeiten aus Praxisübernahmen und -abgaben, Schwierigkeiten bei Vertretungs- und Nachfolgeregelungen, Auseinandersetzungen mit einem anderen Kollegen wegen (vermeintlicher) Mandatsabwerbung usw.

In vielen dieser Fälle stellt sich entweder das Problem, dass die Kammer aufgrund ihrer hoheitlichen Aufgabenstellung hier bereits berufsrechtlich ahndend eingreifen müsste oder dass sich der Streit einer berufsrechtlichen Beurteilung oder Vermittlung durch die Kammer entzieht, bspw. weil er vorrangig auf persönlicher Ebene ausgetragen wird oder es schlichtweg an einer rechtlichen Grundlage fehlt.

Der Ombudsmann hingegen ist eine rein neutrale Instanz, die keinerlei hoheitliche Aufgaben zu erfüllen hat; er gehört daher auch nicht dem Vorstand der Kammer an.

Aus diesem Grunde werden die Gremien der SBK auch nicht von sich aus den Ombudsmann kontaktieren und ihm Fälle zuweisen.

Umgekehrt mischt sich der Ombudsmann nicht in die Verfahren der Kammer ein und diese laufen unabhängig und unbeeinflusst ab.

Die Mitglieder der SBK sollen von sich aus auf den Ombudsmann zugehen; Steuerberater, bei denen die Gremien der SBK eine Unterstützung durch den Ombudsmann für geboten halten, erhalten jedoch den Hinweis, sich an den Ombudsmann zu wenden. Es bleibt dann dem Berufsangehörigen überlassen, ob er das Hilfsangebot annimmt oder nicht.

Auch soll der Ombudsmann nicht auf eigene Veranlassung, etwa nach zufälliger Kenntnisnahme eines Sachverhalts oder auf Anregung Dritter, tätig werden.

Wie gesagt, die Initiative, Hilfe beim Ombudsmann zu suchen, muss von dem betroffenen Berufsangehörigen selbst ausgehen – und dies möglichst frühzeitig. Idealerweise wirkt der Ombudsmann daher auch präventiv, soll also möglichst berufliches Fehlverhalten gerade verhindern.

Die Beratung des Ombudsmannes richtet sich unmittelbar an den Steuerberater selbst. Er wird auch nicht vertretend für den Berufsangehörigen gegenüber Dritten tätig, d.h. der Ombudsmann soll den hilfesuchenden Berufsangehörigen zur Problemlösung hinführen, nicht aber dabei mitwirken. Erst Recht darf der Ombudsmann nicht gegen Entgelt für einzelne Berufsangehörige tätig werden; der Ombudsmann soll nicht der „Rechtsanwalt“ des Berufsangehörigen sein.

 

 

 

Wenn Sie die Beratung oder Unterstützung des Ombudsmannes in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an:

Herrn

StB vBP Peter M. Weber

E-Mail: weber@steudter-weber.de

Fon: 0171 / 7503946