Es ist für die SBK als Körperschaft des öffentlichen Rechts selbstverständlich, dass wir die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes einhalten.
Aufgrund eines Urteils des EuGH (C-210/16) zur gemeinsamen Verantwortung von Facebook und den Betreibern einer Fanpage, können Fanpagebetreiber nicht mehr allein auf die datenschutzrechtliche Verantwortung von Facebook verweisen, sondern sind selbst mitverantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes gegenüber den Nutzenden der Fanpage.
Zu den Pflichten der Fanpagebetreiber soll es laut Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 6. Juni 2018 u.a. gehören, dass der Betreiber der Fanpage auf seiner Seite darüber informiert, welche Daten Facebook verarbeitet, und hinsichtlich der Bereiche der gemeinsamen Verantwortung von Facebook und Fanpage-Betreibern in einer Vereinbarung festzulegen, wer welche Verpflichtung der DSGVO erfüllt. Diese Vereinbarung müsse sodann in wesentlichen Punkten den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden, damit diese ihre Betroffenenrechte wahrnehmen können.
Diese Vorgaben zu erfüllen, ist der SBK derzeit nicht möglich. Wir haben den Facebook-Auftritt „SBK Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz fördert Steuerfachangestellte“ daher deaktiviert.
Auf unserer Website www.sbk-rlp.de findet sich jedoch weiter Aktuelles rund um den steuerberatenden Beruf und auch unter www.mehr-als-du-denkst.de werden junge Leute fündig, die sich für den Beruf des Steuerfachangestellten interessieren.