1. SBK für Karriere
  2. Fachassistent Land- und Forstwirtschaft

Fachassistent Land- und Forstwirtschaft

Der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten liegt neben dem Steuerwesen u. a. in der Erstellung von Jahresabschlüssen nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und in der landwirtschaftlichen Betriebslehre.

Besonders in ländlichen Regionen in Deutschland mit ausgeprägter Land- und Forstwirtschaft sind Steuerberater oft erste Ansprechpartner in land- und forstwirtschaftlichen Steuerangelegenheiten. Der Berufsstand ist dabei auch auf speziell fortgebildete Mitarbeiter in diesem Fachgebiet angewiesen, die Beratungsvorgänge vor- und nachbereiten, Jahresabschlüsse nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss) erstellen, Kenntnisse in der landwirtschaftlichen Betriebslehre haben und sich mit wein- bzw. gartenbaulichen sowie anderen landwirtschaftlichen Nutzungen auskennen.

Eine allgemeine Übersicht erhalten Sie über den hier verlinkten Informationsflyer.

Die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Die Bearbeitungsdauer der schriftlichen Aufsichtsarbeit beträgt 240 Minuten. Bei der mündlichen Prüfung können die Prüfungsteilnehmer einzeln oder in Gruppen von bis zu fünf Kandidaten geprüft werden. Die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten.

 

Die Fortbildungsprüfung umfasst folgende Themengebiete:

1. Steuerrecht,
2. Jahresabschlusserstellung nach den Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Jahresabschluss),
3. Landwirtschaftliche Betriebslehre,
4. Berufsspezifische Aufgaben in einer Landwirtschaftlichen Buchstelle im Hinblick auf
a) Landwirtschaft,
b) Forstwirtschaft,
c) Weinbau,
d) Gartenbau und
e) sonstige landwirtschaftliche Nutzungen,
5. Mandantenbetreuung und Mandatsorganisation.

Zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft sind zuzulassen:

1. Steuerfachangestellte, die nach ihrer Ausbildung mindestens ein Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater beschäftigt waren oder nach ihrer Ausbildung bei einem Steuerberater mit der Berechtigung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ mindestens sechs Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens tätig waren,

2. Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit agrar- oder betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt, die danach wenigstens ein Jahr auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater tätig waren,

3. Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z. B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann oder Fachagrarwirt Rechnungswesen), die mindestens 18 Monate auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater gearbeitet haben,

4. Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater tätig waren.

Diese Voraussetzungen zur Praxiserfahrung erfüllen Interessierte jeweils auch mit einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 16 Wochenstunden und können so Familie und Beruf gut vereinbaren. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern zu entnehmen.

Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft

Arbeitgeberbescheinigung Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft 

Die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung ist bis zum 15. Januar 2025 (Ausschlussfrist) über das Antragportal der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter

https://stbk-antragsportal.de/falf-zulassung-pruefung-fachassistent-in-land-und-forstwirtschaft

zu stellen.

Zum Nachweis der erforderlichen praktischen Tätigkeit kann der hier verlinkte Vordruck verwendet werden.

Arbeitgeberbescheinigung Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft 

Bei verspäteter Anmeldung kann nicht mit der Zulassung zur Fortbildungsprüfung 2025 gerechnet werden!

Für die Teilnahme an der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft berechnet die SBK einen Gesamtbetrag von 350,- Euro, der sich aus der Anmeldegebühr (100,- Euro) und der Prüfungsgebühr (250,- Euro) ergibt. Bei einem Rücktritt von der Fortbildungsprüfung kann die Prüfungsgebühr erstattet werden, sofern innerhalb eines Monats nach dem Rücktritt von der Prüfung ein entsprechender schriftlicher Antrag bei der Kammer eingegangen ist.

Eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft kann auf Antrag erteilt werden. Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro zu entrichten sowie das entsprechende Antragsformular auszufüllen und mit den dort geforderten Unterlagen an die SBK zu senden. Bei einer späteren Anmeldung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft kann die Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro auf die Anmelde- und Prüfungsgebühr angerechnet werden.

Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zur Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft