Häufige Fragen

DIe Wichtigsten Informationen auf einen Blick

Steuerberaterprüfung

Körperbehinderten Personen sind auf Antrag für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten der Behinderung entsprechende Erleichterungen zu gewähren. Der Antrag soll mit dem Zulassungsantrag gestellt werden (§ 18 Abs. 3 DVStB). Weitere Informationen finden Sie auch unter Themen A-Z „Prüfungserleichterungen“.
Die schriftliche Prüfung findet immer in der ersten vollen Kalenderwoche des Oktobers statt. Weitere Informationen zur schriftlichen Prüfung finden Sie unter Themen A-Z „schriftliche Prüfung“.
Bei der schriftlichen Prüfung sind alle Hilfsmittel zugelassen, die im Hilfsmittelerlass des Ministeriums der Finanzen (zu finden auf unserer Website unter dem Menüpunkt („Aus- und Weiterbildung/Steuerberater/Hilfsmittel“) aufgeführt sind. Weitere Informationen finden Sie auch unter Themen A-Z „Hilfsmittel“.
Regelstudienzeit mind. 4 Jahre: 2 Jahre Praxiszeit; Regelstudienzeit weniger als 4 Jahre: 3 Jahre Praxiszeit; Kaufmännischer Ausbildungsberuf: 8 Jahre Praxiszeit; Geprüfter Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt: 6 Jahre Praxiszeit; Finanzverwaltung: Beamter des gehobenen Dienstes oder Angestellter: 6 Jahre Praxiszeit; Nähere Informationen finden Sie unter Themen A-Z „Praktische Tätigkeit“.
Zwei Wege führen zum Steuerberater: ein Hochschulstudium oder eine kaufmännische Ausbildung. Nähere Informationen finden Sie unter Themen A-Z „Vorbildung“.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist eine Gebühr von 200 € an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zu entrichten. Die Prüfungsgebühr beträgt 1.100 €. Weitere Informationen finden Sie unter Themen A-Z „Gebühren“.
Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf verbindliche Auskunft zu stellen (§ 38a StBerG). Das Antragsformular finden Sie unter „Aus- und Weiterbildung/Steuerberater/Formulare und Merkblätter“ Für die Bearbeitung des Antrages wird ebenfalls eine Gebühr von 200 EUR erhoben (§ 39 Abs. 1 StBerG). Die Auskunft wird schriftlich erteilt. Die Gebühr ist wie beim Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei Antragstellung auf das Konto der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zu überweisen.
Antragsvordrucke sind im Internet unter www.sbk-rlp.de (Menüpunkt: „Aus- und Weiterbildung/Steuerberater/Formulare und Merkblätter“) abrufbar. Gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag (Kompaktbrief im Format DIN lang) können diese Unterlagen auch bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz angefordert werden. Weitere Informationen finden Sie unter Themen A-Z „Anmeldung zur Steuerberaterprüfung“.
Die mündlichen Prüfungen finden ca. in dem Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte April statt. Abweichungen hiervon sind möglich! Weitere Informationen zur mündlichen Prüfung finden Sie unter Themen A-Z „Mündliche Prüfung“.
Der Personenkreis, der von der Steuerberaterprüfung befreit werden kann, ist in § 38 StBerG aufgezählt. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Beamte, die eine vorgeschriebene Praxiszeit auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern absolviert haben. Weitere Informationen finden Sie auch unter Themen A-Z „Befreiung von der Steuerberaterprüfung“