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Welche Arbeitsmittel für die Ausbildung zum Steuerfachangestellten soll der Ausbildende zur Verfügung stellen?

Der Ausbildende stellt dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere Fachbücher, die für die Ausbildung in der Ausbildungspraxis gebraucht werden. Die Ausbildungsmittel für die Ausbildungspraxis sind leihweise zur Verfügung zu stellen und nach Beendigung der Ausbildung von dem Auszubildenden zurückzugeben. Es sind nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die der Ausbildung in der Praxis dienen. Lehrbücher und sonstige Lernmaterialien, die im Berufsschulunterricht benutzt werden sollen, hat der Ausbildende nicht zu beschaffen.