Wie kann ein geschlossener Ausbildungsvertrag zum Steuerfachangestellten aufgehoben werden (Aufhebungsvertrag)?
Ausbildender und Auszubildender können jederzeit in beiderseitigem Einvernehmen den geschlossenen Berufsausbildungsvertrag für die Zukunft aufheben und damit beenden. Durch eine solche Vereinbarung sind die Regelungen zu den eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten im Berufsbildungsgesetz bedeutungslos. Bei Zweifelsfragen können sich die Beteiligten an die Steuerberaterkammer oder deren Ausbildungsberater wenden. Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform. Die Aufhebung des Ausbildungsverhältnisses ist der Steuerberaterkammer unverzüglich mitzuteilen.