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Führen des Ausbildungsnachweises (= Berichtsheft) in der Ausbildung zum Steuerfachangestellten

Der Auszubildende hat während der Ausbildungszeit im Betrieb ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ein richtig geführter Ausbildungsnachweis ermöglicht den Partnern des Berufsausbildungsvertrages, sich jederzeit über den Stand der Ausbildung zu informieren. Die Führung des Ausbildungsnachweises ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Eine Kopiervorlage für das Berichtsheft erhalten Sie zusammen mit dem eingetragenen Ausbildungsvertrag. Die Kopiervorlage kann auch von unserer Website heruntergeladen werden.