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(Berufs-)Ausbildungsvertrag für die Ausbildung zum Steuerfachangestellten

Vor Beginn der Ausbildung ist ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag zwischen Ausbildendem und Auszubildendem (bei Minderjährigen: Erziehungsberechtigtem) abzuschließen. Für den Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages und den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse sind die von der Steuerberaterkammer auf ihrer Website per Ausbildungsvertrag online bzw. per pdf-Dokument zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.

Beim Ausbildungsvertrag online werden die notwenigen Vertragsdaten durch den Ausbildenden eingetragen. Die Übermittlung und der Versand des Ausbildungsvertrages sowie des Antrages auf Eintragung mit erforderlichen Unterlagen (z.B. Abschlusszeugnis, ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendschutzgesetz) erfolgen per E-Mail an die SBK. Die Vertragsunterlagen werden vom Ausbildenden ausgedruckt und von den Vertragsparteien unterzeichnet. Nach Eintragung des Ausbildungsvertrages erhält der Ausbildende eine entsprechende Nachricht von der SBK.

Der Berufsausbildungsvertrag ist ausgefüllt und unterschrieben von allen Parteien in dreifacher Ausfertigung (bei jugendlichen Auszubildenden) oder in zweifacher Ausfertigung (bei volljährigen Auszubildenden) bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) einzureichen.

Änderungen wesentlicher Inhalte von Berufsausbildungsverhältnissen (z.B. Adressänderungen, Änderungen der Ausbildungsstätte, Änderung des verantwortlichen Ausbilders usw.) sind umgehend schriftlich der SBK anzuzeigen, damit gewährleistet wird, dass z.B. das Prüfungszeugnis auf den richtigen Namen ausgestellt wird oder Ausbildungszeit angepasst werden können.