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  3. Was passiert, wenn ich während der Ausbildung zum Steuerfachangestellten in Elternzeit gehe?

Was passiert, wenn ich während der Ausbildung zum Steuerfachangestellten in Elternzeit gehe?

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wird die Elternzeit nicht auf die Berufsausbildungszeit angerechnet. Die Ausbildungsdauer verlängert sich automatisch um die Dauer der Elternzeit. Einen entsprechenden Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses erhalten Sie auf Anfrage bei der SBK.

Die Zeit des Mutterschutzes verlängert grundsätzlich nicht die Ausbildungszeit.