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Was passiert, wenn ich während der Ausbildung zum Steuerfachangestellten krank werde (Krankheit)?

Der Auszubildende ist verpflichtet, dem Ausbildenden die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, hat der Auszubildende eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen.