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  3. Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung zum Steuerfachangestellten und kann ich in dieser Zeit kündigen bzw. gekündigt werden?

Wie lange dauert die Probezeit in der Ausbildung zum Steuerfachangestellten und kann ich in dieser Zeit kündigen bzw. gekündigt werden?

Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die SBK empfiehlt grundsätzlich eine Probezeit von vier Monaten.

In der Probezeit sollen beide Vertragspartner prüfen, ob der Auszubildende den richtigen Beruf gewählt hat. Die Kündigungsmöglichkeiten sind während der Probezeit stark erleichtert.

Wird die Ausbildung während der Probezeit um mehr als ein Viertel dieser Zeit unterbrochen, so verlängert sich nach dem Berufsausbildungsvertrag die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung. Eine Verlängerung der Probezeit ist hingegen selbst durch einvernehmliche Vereinbarung zwischen Ausbildendem und Auszubildendem nicht zulässig.