Welche Prüfungen finden in der Ausbildung zum Steuerfachangestellten statt?
Während der Berufsausbildung wird zur Ermittlung des Ausbildungsstandes am Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Über die Teilnahme wird von der SBK eine Bescheinigung mit der von dem Prüfling erzielten Note ausgestellt.
Die SBK führt jährlich eine Abschlussprüfung durch. Der Ausbildende hat den Auszubildenden zur Prüfung anzumelden, der Prüfungsbewerber kann sich jedoch auch selbst
anmelden. Die Prüfungstermine und Anmeldefristen (Ausschlussfristen) werden in den Kammermitteilungen bekannt gegeben. Regelmäßig ist die Anmeldefrist der 15. Februar eines Jahres. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Prüfling hat das Recht, eine nicht bestandene Abschlussprüfung zwei Mal zu wiederholen. Um zur Wiederholungsprüfung zugelassen zu werden, ist es nicht notwendig, dass der Auszubildende die Ausbildungszeit verlängert bzw. in einem Ausbildungsverhältnis steht.
Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen (Zwischen-, Abschluss- und ggf. Wiederholungsprüfungen) freizustellen. Dies betrifft nicht nur die reine Prüfungszeit, sondern auch die Zeit, die für die Wegstrecke benötigt wird. Für Auszubildende unter 18 Jahren wird diese Regelung noch erweitert. Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen auch an dem Arbeitstag freizustellen, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
Die Statistik über die Abschlussprüfung der SBK wird in der KammerInfo veröffentlicht.