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Wann benötigte ich eine Untersuchung nach dem Jugendarbeitschutzgesetz bei der Ausbildung zum Steuerfachangestellten?

Ein Jugendlicher, der noch nicht 18 Jahre alt ist und der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt hinsichtlich Gesundheits- und Entwicklungsstand untersucht worden ist und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorlegt (so genannte Erstuntersuchung).