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Wie wird der Urlaub während der Ausbildung zum Steuerfachangestellten berechnet?

Der gesetzliche Mindesturlaub für bei Beginn des Kalenderjahres volljährige Auszubildende beträgt 24 Werktage. Dies sind alle Tage, die nicht Sonn- und Feiertage sind, also auch Samstage. Da in den Ausbildungspraxen regelmäßig samstags nicht gearbeitet wird, sind dies 20 Arbeitstage.
Bei einer Fünf-Tage-Woche hat man also mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr. Für minderjährige Auszubildende bestimmt das Jugendarbeitsschutzgesetz einen Mindesturlaub.

Genauere Angaben zum Urlaub finden Sie in unserem Merkblatt für den Abschluss von Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen.