Wie beantrage ich eine verbindliche Auskunft für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt?
Eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung kann auf Antrag erteilt werden. Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro zu entrichten sowie das entsprechende Antragsformular auszufüllen und mit den dort geforderten Unterlagen an die SBK zu senden.
Auf Antrag kann eine Rechnung über den geforderten Betrag ausgestellt werden. Bei einer Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung kann die Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro auf die Anmelde- und Prüfungsgebühr angerechnet werden.