Erhalte ich ein Zeugnis nach der Ausbildung zum Steuerfachangestellten?
Der Ausbildende muss dem Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis ausstellen.
Auch bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses hat der Auszubildende Anspruch auf ein Zeugnis.
Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Auszubildenden. Auf Verlangen des Auszubildenden sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen (so genanntes qualifiziertes Zeugnis). Das Zeugnis darf keine Schreibfehler, Streichungen, Flecken oder Ähnliches enthalten.