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Wann ist die SBK zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt?

Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung bei der SBK ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnsitz, im Bezirk der SBK hat.