Gebühr für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist – auch bei wiederholter Antragstellung – eine Gebühr von 200 € an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zu entrichten. Das Antragsformular finden Sie hier.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 1.100 €.
Frist für die Zahlung der Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr muss bis zum 31.07. des jeweiligen Prüfungsjahres auf unserem Konto eingegangen sein.
Verwendung der Bildungsprämie zur Zahlung der Zulassungs- oder Prüfungsgebühr
Da die Bildungsprämie erst nach Teilnahme an der Prüfung eingelöst werden kann, ist es nicht möglich sie zu verwenden. Das Steuerberatungsgesetz verlangt aber eine vollständige Zahlung der Gebühr vor der Zulassung bzw. der Teilnahme an der Prüfung. Sollten Sie anspruchsberechtigt sein, können Sie die Bildungsprämie aber ggf. für Lehrgangskosten verwenden. Beachten Sie aber, dass Sie die Bildungsprämie beantragen müssen, bevor Sie den Lehrgang buchen.