Hilfsmittel bei der schriftlichen Prüfung
Bei der schriftlichen Prüfung sind alle Hilfsmittel zugelassen, die im Hilfsmittelerlass des Ministeriums der Finanzen aufgeführt sind. Diesen finden Sie hier. Akzeptiert werden nur Druckwerke, die im Buchhandel erhältlich sind, also keine selbst erstellten Ausdrucke.
Hilfsmittel bei der mündlichen Prüfung verwenden?
Es dürfen die gleichen Hilfsmittel wie in der schriftlichen Prüfung (Ohne Erlasse) verwandt werden, wobei der Prüfungsausschuss jeweils über deren Anwendbarkeit entscheidet.
Pfeile als Verweise auf bestimmte Vorschriften
Zulässig sind nur Markierungen und Unterstreichungen. Alles was den Charakter einer Kommentierung hat, ist unzulässig.