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Jahresempfang der Wirtschaft 2020

Kammerpräsident Sesterhenn: „Steuerberater sind keine finanziellen Hütchenspieler!“

Beim diesjährigen Jahresempfang der Wirtschaft in Mainz bewertete der in diesem Jahr neu gewählte Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Walter Sesterhenn, im Beisein von Ministerpräsidentin Malu Dreyer das kürzlich um einen wichtigen Paragrafen erweiterte Steuerberatungsgesetz als positiv. Der Grund: „Endlich ist der Steuerberater hier wörtlich als Organ der Steuerrechtspflege verankert. Dies ist nach jahrelangem Bemühen ein großer Schritt, die Bedeutung des Steuerberaterwesens in Deutschland hervorzuheben”, lobt er. Erstmals sei damit die Funktion des Steuerberaters als ebenbürtiges Organ der Steuerverwaltung betont sowie seine Position klar definiert.

Doch Sesterhenn fand auch deutliche Worte der Kritik: „Mit Melde- und Anzeigepflichten, beispielsweise von Steuergestaltungsmodellen oder bei Geldwäscheverdachten, wird dieses Vertrauen, dass das Steuerberatungsgesetz auf der einen Seite bescheinigt, am anderen Ende wieder untergraben. Steuerberater werden damit zu Hilfspolizisten der Behörden degradiert. Schlimmer noch: Es wird ihnen unterstellt, an illegalen Machenschaften wie der Steuerhinterziehung beteiligt zu sein – ein Angriff auf einen ehrbaren Berufsstand.” Dabei ist genau das Gegenteil der Fall: Steuerberater beraten ihre Mandanten zu ihrem Besten, nach bestem Wissen und Gewissen – und immer im legalen Bereich. Und man solle, so Sesterhenn, nicht vergessen, dass auch der allergrößte Teil der Steuerzahler keine Kriminellen seien, sondern ihren Verpflichtungen in dieser Hinsicht vorbildlich nachkämen.

Die Berufsausübung eines Steuerberaters als Vertrauensperson für dessen Mandanten beruhe in hohem Maße auf seiner Verschwiegenheit, betont der Kammerpräsident. Diese sei einer der wichtigsten Gründe, warum sich Bürger und Unternehmer bei ihrem Steuerberater – noch – gut aufgehoben fühlen und in ihn ihr Vertrauen setzen. „Niemandem ist gedient, wenn nun von Seiten der Gesetzgebung gerade an dieser Verschwiegenheitspflicht gerüttelt wird”, kritisiert Sesterhenn. So setze Deutschland die auf einer EU-Richtlinie beruhende internationale Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle erheblich zu Lasten der Steuerberater um, obwohl die EU-Richtlinie die Steuerberater gerade von der Anzeigepflicht ausnehme. Deutsche Steuerberater seien keine finanziellen Hütchenspieler; es bestehe keine Veranlassung ihr Recht und ihre Pflicht zur Verschwiegenheit zu Lasten des verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zu ihren Mandanten zu beschneiden.

Denn Steuerberater wird nur, wer eine fundierte Ausbildung absolviert hat sowie jahrelange Berufserfahrung und hohe Fachkompetenz nachweisen kann. „Die Prüfung zum Steuerberater ist anspruchsvoll, der Titel gewissermaßen ein Zertifikat”, bekräftigt Sesterhenn nachdrücklich. „Außerdem haben alle Steuerberater eine Pflicht, sich fachlich fortzubilden, und unterliegen zusätzlich der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammer. Wer also auf einen Steuerberater setzt, setzt auf geprüfte Qualität, auf Ehrbarkeit und Gewissenhaftigkeit sowie auf Verschwiegenheit.”