Beim diesjährigen Jahresempfang der Wirtschaft in Mainz betonte der Kammerpräsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Walter Sesterhenn, im Beisein von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und weiterer Vertreter aus Politik und Wirtschaft einmal mehr die herausragende Bedeutung des deutschen Steuerberaterwesens, das in dieser Form in der EU etwas ganz Besonderes ist. „Der Titel Steuerberater, der in Deutschland nur nach einer anspruchsvollen und zeitintensiven Ausbildung getragen werden darf, steht für eine sehr hohe Fachkompetenz der Berufsträger und ist gewissermaßen ein Qualitätssiegel“, hebt er hervor. Erst vor wenigen Jahren sei die Funktion des Steuerberaters als Organ der Steuerverwaltung im deutschen Gesetzestext verankert und damit seine Position klar definiert worden.
Doch zum geplanten „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“, das Steuerberater nicht von seinem Anwendungsbereich ausschließt, fand Sesterhenn deutliche Worte der Kritik: „Die Verschwiegenheit unseres Berufsstandes ist ein Aushängeschild und existenziell wichtig für die Ausübung unserer Tätigkeit. Es darf nicht sein, dass zwar beispielsweise Rechtsanwälte und Notare vom neuen Hinweisgeberschutzgesetz ausgenommen sind und damit in ihrer Verschwiegenheit unterstützt werden, der Steuerberater jedoch als ebenbürtiges Organ der Steuerrechtspflege den betreffenden Regelungen schutzlos ausgeliefert ist“, sagt er. Immerhin seien Steuerberater keine „Petzen“, sondern genau das Gegenteil sei der Fall: Die unbedingte Verschwiegenheit sei einer der wichtigsten Gründe, warum sich Bürger und Unternehmer bei ihrem Steuerberater – noch – gut aufgehoben fühlen und in ihn ihr Vertrauen setzen. „Steuerberater beraten ihre Mandanten als absolute Vertrauensperson nach bestem Wissen und Gewissen – und immer im legalen Bereich“, bekräftigt Sesterhenn. Zudem unterliegen alle Steuerberater zusätzlich der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammer.
Grundsätzlich ist der Steuerberater in Deutschland aufgrund der gesetzlich verankerten Stellung als Organ der Steuerrechtspflege und der Befugnis zur gerichtlichen Vertretung dem berufsrechtlichen Status des Rechtsanwalts weitestgehend gleichgestellt. Auch die Berufspflichten sind nahezu wesensgleich, sodass beide Berufsstände auch gleichermaßen vom Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzes auszunehmen sind. „Andernfalls droht eine Zweiklassengesellschaft bei den betroffenen Berufsgruppen, die in der Praxis zu kaum lösbaren Problemen führen wird – zumal die EU-Richtlinie für Berufsgeheimnisträger sogar entsprechende Ausnahmen zulässt“, warnt Sesterhenn.
Auch weitere Bestreben der EU sorgen für Unmut bei den Steuerberatern: Mit der „Richtlinie zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern, die Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung in der Europäischen Union erleichtern“ (kurz: SAFE) erwägt die EU-Kommission zusätzliche Regelungen, um bestimmte Steuergestaltungen, die als „aggressiv“ empfunden werden, zu verhindern. Von Sorgfaltspflichten, einer Registrierungspflicht oder einem Code of Conduct ist die Rede. Es bewirkt bei vielen Berufsträgern und den Kammern mehrheitlich ein negatives Gefühl, dass die EU-Kommission einen Berufsstand, dessen Angehörige als Organe der Steuerrechtspflege für das Steueraufkommen des Staates sorgen, damit gemeinhin als „Vermittler“ aggressiver Steuerplanung bezeichnet.
„Schlimmer noch: Es wird ihnen unterstellt, an illegalen Machenschaften wie der Steuerhinterziehung beteiligt zu sein – das ist ein Angriff auf einen ehrbaren Berufsstand und degradiert uns zum finanziellen Hütchenspieler“, kritisiert Sesterhenn. Man solle nicht vergessen, dass der allergrößte Teil der Steuerzahler nicht aus Kriminellen bestünde, sondern seinen Verpflichtungen in dieser Hinsicht vorbildlich nachkäme.
Die Bemühungen der EU um eine rechtssichere Lösung für betroffene Berufsstände, könne er verstehen, so Sesterhenn. Grundsätzlich begrüße er die Anliegen der EU-Kommission in dieser Richtung. Doch beispielsweise mit dem derzeitigen Stand des Hinweisgeberschutzgesetzes werde einmal mehr deutlich, dass dessen Rolle im deutschen Rechtssystem in der EU nicht anerkannt ist. Während der Beruf in Deutschland gewissermaßen ein Zertifikat darstellt und für hohe Qualität steht, ist die Bezeichnung „Steuerberater“ in vielen anderen Ländern nicht geschützt und darf von jedem – auch ohne eine entsprechende Ausbildung – verwendet werden. Sesterhenn plädiert eindringlich dafür, den sehr hohen deutschen Standard als Maßstab in der EU zu implementieren, statt ihn zu untergraben, und diese Position der Steuerberatung auch in der EU-Gesetzgebung zu verankern. „Von einem solchen Qualitätssiegel, das für hohe Fachkompetenz, Ehrlichkeit und Verschwiegenheit steht, können auch andere Länder nur profitieren. Der besondere Stand des deutschen Steuerberaters darf nicht Opfer der EU-Gesetzgebung werden“, sagt er.

