Auch in diesem Jahr ehrte die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) wieder die neu bestellten Steuerberater mit einem feierlichen Festakt. Auf Schloss Sayn bei Bendorf fanden Finanzstaatssekretär Dr. Stephan Weinberg und SBK-Präsident Edgar Wilk lobende Worte für die insgesamt 57 frischgebackenen Steuerberaterinnen und Steuerberater. Wilk würdigte in seiner Rede insbesondere deren Beharrlichkeit und Engagement: „Sie haben sich der anspruchsvollen Aufgabe gestellt, eine Fortbildung parallel zum Beruf zu absolvieren und dabei eine hohe Lernbereitschaft sowie ein hohes Maß an Hingabe zum Beruf an den Tag gelegt. Es erfüllt mich mit Stolz, Sie heute als neue Kolleginnen und Kollegen in unseren Reihen begrüßen zu dürfen.“
Weiterhin betonte Wilk, dass sich die sozialen und fachlichen Fähigkeiten, die ein Steuerberater für eine erfolgreiche Ausübung des Berufes mitbringen müsse, über die Jahre stark verändert hätten: „Eine selbstständige Arbeitsweise und ein hohes Maß an Pflichtgefühl und vor allem Diskretion gehören noch immer zu den wichtigsten Eigenschaften, die unseren Berufsstand auszeichnen. Die Entschlossenheit hingegen, sich weiterbilden und -entwickeln zu wollen, ist eine der wesentlichen Zukunftseigenschaften für unsere Branche.“ Denn Globalisierung, Digitalisierung und die immer komplizierteren Regelungen des Steuerrechts verlangen den Angehörigen des Berufsstandes des Steuerberaters vieles ab und erfordern eine kontinuierliche Weiterbildung.
Verschwiegenheit und exzellentes Fachwissen bildeten laut Wilk die Grundlage für den guten Ruf der Branche. Dafür sorge auch die Steuerberaterkammer, die ihre Aufsichtspflicht über die Berufsträger sehr ernst nehme. Ein Sprichwort besage, eine Krähe hacke der anderen kein Auge aus, doch das gelte hier ganz und gar nicht, bekräftigte der Präsident. Im Gegenteil: „Die strenge Berufsaufsicht der Kammer leistet einen großen Beitrag zu den hohen Qualitätsstandards bei, die bei den Steuerberatern in Rheinland-Pfalz vorherrschen.“
Im weiteren Verlauf der Feierlichkeiten sprach auch Dr. Stephan Weinberg, Finanzstaatssekretär des Landes Rheinland-Pfalz, ein Grußwort und wünschte den neu bestellten Steuerberatern viel Erfolg bei ihrem beruflichen Werdegang: „Sie haben allen Widrigkeiten getrotzt und erfolgreich die Prüfungen zum Steuerberater absolviert. Darauf können Sie mit Recht stolz sein, denn Sie haben sich eine wichtige Grundlage für eine zukunftsorientierte und krisensichere Karriere geschaffen. Ich wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.“
Jahrelang hatten die neu bestellten Steuerberaterinnen und Steuerberater neben ihrem Beruf für Prüfungsgebiete wie steuerliches Verfahrensrecht, Betriebswirtschaft und Handelsrecht sowie alle existierenden Steuerarten gelernt. Nach ihrer Bestellung dürfen sie nun die geschützte Berufsbezeichnung „Steuerberater“ führen. Die Zulassung zur anspruchsvollen Steuerberaterprüfung erhalten Absolvierende eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiums sowie Steuerfachangestellte und Steuerfachwirte, die sich parallel zur Arbeit in einer Steuerberaterkanzlei auf das schriftliche und mündliche Steuerberaterexamen vorbereiten. Je nach Vorbildung kann dies nach zwei-, drei-, sieben- oder zehnjähriger Praxis erfolgen.