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Der Steuerberater

Als Steuerberater sind wir Angehörige eines Freien Berufs und Organ der Steuerrechtspflege. Durch die gesetzlich geschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten tragen wir ein hohes Maß an Verantwortung und haben eine besondere Vertrauensstellung

Das Leistungsspektrum des Steuerberaters

Steuerberater begleiten ihre Mandanten als unabhängige und kompetente Ratgeber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, deren Interessen als Unternehmer, Institutionen oder Privatpersonen optimal zu vertreten sowie deren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern.

Weitere Informationen finden Sie auch im hier verlinkten Flyer der Bundessteuerberaterkammer „beraten – prüfen – vertreten“.

  • Unternehmensgründungen
  • Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel
  • Unternehmensnachfolge
  • Investitionsentscheidungen
  • Personalentscheidungen
  • Vermögensanlageplanungen
  • Baufinanzierungen
  • Vermietungen und Verpachtungen
  • Altersversorgungsmodelle
  • Schenkungen
  • Erbregelungen
  • Rat und Auskunft in allen Steuerangelegenheiten
  • Gutachten
  • private und betriebliche Steuererklärung
  • Antragstellung in Steuerangelegenheiten
  • Einnahme-Überschussrechnung
  • Buchführung
  • Lohnbuchführung, Lohnabrechnung, Sozialversicherungsbeitragsrecht
  • Jahresabschluss, Erläuterungsbericht
  • Prüfung einzelner Konten, der Buchführung und der Bilanz
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Verhandlung mit Behörden
  • Unterstützung bei Außenprüfungen (Betriebsprüfungen)
  • Führung außergerichtlicher Rechtsbehelfe bei Finanzbehörden
  • Vertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Vertretung bei Steuerstrafverfahren und Bußgeldverfahren
  • Vertretung in Steuersachen vor den Verwaltungsgerichten
  • Prüfungen der Jahresabschlüsse von Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften, kleinen Kapitalgesellschaften
  • Gründungsprüfungen
  • Prüfungen von Maklern- und Darlehensvermittlern (im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a GewO) gemäß § 16 Makler- und Bauträgerverordnung
  • Prüfung der Finanzanlagenvermittler gemäß § 24 FinVermV
  • betriebswirtschaftliche Beratung
  • Unternehmensbewertung
  • Sanierung- und Insolvenzberatung
  • Finanzierungsberatung
  • Subventionsberatung
  • Mediator
  • Treuhänder
  • Vermögens-, Grundstücks-, Hausverwalter
  • Beirat, Aufsichtsrat
  • Vormund, Betreuer
  • Insolvenzverwalter, Liquidator
  • Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter
  • Schiedsrichter
  • Sachverständiger, Gutachter

Das Leitbild

Steuerberater üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Durch hohe Qualifikation verbunden mit konsequenter Fortbildung, effiziente Kanzleiführung und Qualitätsmanagement schaffen sie die Grundlage, um auch zukünftigen Anforderungen flexibel begegnen zu können.

Unabhängigkeit und Freiheit vor unmittelbarer staatlicher Kontrolle bilden die wesentlichen Merkmale freiberuflicher Tätigkeit. Durch die berufliche Selbstverwaltung ist freie Berufsausübung, auch im Dienste der Mandanten, gesichert.

Qualitätsmerkmale des Steuerberaters

Die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater gewährleisten Qualität und Sicherheit. Steuerberater werden nach staatlicher Prüfung öffentlich bestellt. Die hohen Anforderungen in der Steuerberaterprüfung sichern die überdurchschnittliche Fachkompetenz des Steuerberaters und garantieren zugleich das hohe Qualitätsniveau der Steuerberatung durch den Steuerberater.

Absicherung im Schadensfall

Steuerberater sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Der Mandant ist also in einem eventuellen Schadensfall hinreichend abgesichert.

Verschwiegenheitspflicht

Steuerberater sind zu einer unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet. Steuerberater sind zur Verschwiegenheit über alle ihm anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet.

Steuerberater sind vor Gericht zeugnisverweigerungsberechtigt und gegen Beschlagnahme von Mandantenunterlagen geschützt.

Gesetzliche Vergütungsordnung

Steuerberater sind bei Steuerberatungsleistungen an eine gesetzliche Vergütungsverordnung, die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), gebunden. Der Mandant kann durch die festgelegten Gebührensätze genau abschätzen, mit welchen Kosten der Steuerberatung er zu rechnen hat.

Kontrolle durch die Kammer

Steuerberater unterliegen der Berufsaufsicht der Steuerberaterkammer, deren Pflichtmitglieder sie sind. Die Kammer überwacht die Einhaltung der Berufspflichten der Berufsangehörigen.

Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Mandanten und Steuerberatern steht die Steuerberaterkammer darüber hinaus als objektive und neutrale Körperschaft des öffentlichen Rechts als Vermittlungsstelle zur Verfügung und fördert im Streitfalle das Zustandekommen von außergerichtlichen, gütlichen Einigungen.

Inhalt des Videos: Video „Wir sind Steuerberater“