Führen Gespräche mit Ihrem Steuerberater nicht zum Erfolg und sind Sie der Ansicht, dass Ihr Steuerberater seine Berufspflichten verletzt hat, können Sie kostenfrei eine schriftliche Beschwerde bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, Hölderlinstraße 1, 55131 Mainz einreichen.
In dem Beschwerdeschreiben ist (unter Beifügen von Nachweisen) wahrheitsgemäß mitzuteilen, was passiert ist und aus welchem Grund Sie der Auffassung sind, dass Ihr Steuerberater gegen eine Berufspflicht verstoßen hat. Die Beschwerde muss den detaillierten Sachverhalt, den Namen und die Anschrift des sowie die Anschrift des Beschwerdeführers enthalten.
Die mündliche Erhebung der Beschwerde ist nicht möglich. Ebenso wenig gehen wir anonymen Beschwerden nach oder erteilen Auskünfte, ohne dass der betreffende Steuerberater namhaft gemacht wurde.
Die Beschwerde wird von der Steuerberaterkammer sorgfältig überprüft. Erscheint eine Verletzung von Berufspflichten möglich, erhält der betroffene Steuerberater im Zuge der Gewährung rechtlichen Gehörs eine Kopie der Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme.
Kann der Vorwurf nicht entkräftet werden, wird die Beschwerde den Gremien der Steuerberaterkammer vorgelegt.
Bitte beachten Sie, dass das Beschwerdeverfahren nicht darauf abzielt, zivilrechtliche Ansprüche zu klären und durchzusetzen. Hierfür sind die Zivilgerichte zuständig.
Auch kann ein Beschwerdeverfahren im Einzelfall unter Umständen mehrere Wochen oder Monate dauern. Soweit zivilrechtliche oder strafrechtliche Verfahren in derselben Sache eingeleitet werden, kann das Beschwerdeverfahren auch ausgesetzt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Steuerberaterkammer im Rahmen eines Berufsaufsichtsverfahrens nach § 83 StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Über den Fortgang des Aufsichtsverfahrens können wir Sie daher nicht weiter informieren.