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Mündliche Prüfung

Zeitpunkt der mündlichen Prüfungen
Die mündlichen Prüfungen finden ca. in dem Zeitraum von Mitte Februar bis Mitte April statt. Abweichungen hiervon sind möglich!

Wunschtermine
Wunschtermine können leider nicht berücksichtigt werden.

Zeitpunkt der Ladung zur mündlichen Prüfung
Die Ladung zur mündlichen Prüfung erfolgt nach Vorlage der Ergebnisse aus den schriftlichen Arbeiten voraussichtlich Ende Januar.

Form der mündlichen Prüfung?
Sie besteht aus einem kurzen Vortrag des Bewerbers (von ca. 10 Minuten Dauer) über einen Fachgegenstand der in § 37 Abs. 3 StBerG genannten Prüfungsgebiete und aus sechs Prüfungsabschnitten. Dem Bewerber werden hierfür drei Themen zur Wahl gestellt. Für die mündliche Prüfung wird eine Gesamtnote gebildet.

Dauer der Vorbereitungszeit für den Kurzvortrag
Die Vorbereitungszeit für den Kurzvortrag beträgt eine halbe Stunde.

Bekanntgabe der Ergebnisse der mündlichen Prüfung
Nach Abschluss der mündlichen Prüfung teilt der Vorsitzende das Prüfungsergebnis mündlich mit.

Erforderliche Note für das Bestehen der mündlichen Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn die durch zwei geteilte Summe aus den Gesamtnoten für die schriftliche und die mündliche Prüfung die Zahl 4,15 nicht übersteigt.

Erkrankung unmittelbar vor oder während der mündlichen Prüfung
Bei Nachweis durch eine amtsärztliche Untersuchung erfolgt ein Nachholtermin. Ohne Nachweis gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Berücksichtigung der Geburt des Kindes bei der Terminierung der mündlichen Prüfung
Nachgewiesene zwingende persönliche Gründe in der Person des Kandidaten und seiner Familie werden im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt.

Zuhörer bei der mündlichen Prüfung
Als Zuhörer werden nur Prüfer und die an der Organisation der Prüfung beteiligten Personen zugelassen.

Weitere Informationen zur Steuerberaterprüfung finden Sie hier.