Auch der erfolgreichste Unternehmer wird sich eines Tages aus der Geschäftsführung zurückziehen müssen. Der Wechsel an der Spitze des Unternehmens sollte deshalb frühzeitig und vorausschauend geplant werden. Ihr Steuerberater kann Sie hierbei unterstützen. Hierzu zählen die folgenden Schritte:
- Benennung der Übergabeziele
- Prüfung der unterschiedlichen Übergabemodelle
- Auswahl des Nachfolgers
- Zahlungsmodalitäten und Prüfung der steuerlichen Auswirkungen unterschiedlicher Modelle der Kaufpreiszahlung
- Ggf. Prüfung der steuerlichen Auswirkungen von Schenkungen und Erbschaften
- Erstellung eines Übergabefahrplans (Eintrittszeitpunkt des Nachfolgers, künftige Rolle des Altinhabers, Austrittszeitpunkt des Altinhabers, Definition der Aufgaben und Kompetenzen des Nachfolgers und des Altinhabers)
- Due Diligence Prüfung (sorgfältige Analyse des Unternehmens durch den Käufer) und Ermittlung des Unternehmenswertes
Der Steuerberater prüft mit Ihnen individuell die verschiedenen Übergabemodelle (Familiennachfolge, Nachfolge durch Dritte, Unternehmensverkauf).
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann es sich empfehlen im Interesse des Erhaltens des Unternehmens, einen Beirat in dem Unternehmen einzurichten, der in Abhängigkeit von der Ausgestaltung seiner Rechte von dem neuen Inhaber angehört werden muss oder in besonderen Fällen auf den Geschäftsbetrieb einwirken kann. Dem Beirat sollten Personen angehören, die über eine hohe Fachkompetenz verfügen und die mit der Entwicklung des Unternehmens langjährig vertraut sind. Der Steuerberater eignet sich vor allem wegen seiner meist langjährigen Beziehung zu einem Unternehmen und aufgrund seines umfangreichen internen Wissens ideal für eine Beiratstätigkeit.
Im Fall stark differenzierender Bewertungen einzelner Sachfragen durch den Übergeber und Übernehmer des Unternehmens kann der Steuerberater zwischen den Beteiligten vermitteln.