Die Herausforderungen für den Berufsstand sind in den vergangenen Jahren weiter gestiegen und auch der Fachkräftemangel ist bereits seit längerem in allen Branchen ein Thema.
Auch bei uns Steuerberatern lässt sich feststellen, dass die Bewerbungen von potenziellen Auszubildenden rückläufig sind.
Natürlich wirbt die Kammer im Rahmen ihres Schulpatensystems, mit ihrem Messestand auf zahlreichen regionalen Ausbildungsmessen weiterhin für den Beruf des Steuerfachangestellten. Dazu gibt es die Ausbildungsinitiative von Bundessteuerberaterkammer, Deutschem Steuerberaterverband und DATEV (www.initiative-gemeinsam-handeln.de und www.zahltsichausbildung.de).
Als weiteren Baustein, dem Trend zurückgehender Bewerberzahlen entgegenzuwirken und Sie als Kanzlei bei der Suche von Auszubildenden aktiv zu unterstützen, hat der Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung die Auszeichnung „SBK Geprüfte Ausbildungskanzlei“ entwickelt.
Diese Auszeichnung ersetzt die bisherige Ehrung verdienter Ausbildender, die nur erfolgte, wenn die Kanzlei in den letzten 10 Jahren mindestens 10 Auszubildende erfolgreich zum Steuerfachangestellten ausgebildet hat.
Kanzleien, die sich als „SBK Geprüfte Ausbildungskanzlei“ zertifizieren lassen, hebt das neue Qualitätssiegel als engagierte und attraktive Ausbilder und Arbeitgeber hervor, die Bewerber haben ein Indiz für eine gute und fördernde Arbeitsatmosphäre.
Die Verleihung dieser Auszeichnung zeigt, dass die betreffende Kanzlei sich intensiv mit der Qualität der Ausbildung und Wertschätzung für unser angehendes Fachpersonal beschäftigt.
Die Wertigkeit des Qualitätssiegels wird dadurch unterstrichen, dass die Eindrücke eines in der Kanzlei aktuell tätigen Auszubildenden in den Antragsprozess einfließen.
Selbstverständlich dürfen Kanzleien, denen das Qualitätssiegel „SBK Geprüfte Ausbildungskanzlei“ verliehen wurde, dieses für den Zeitraum seiner Gültigkeit für werbliche Zwecke nutzen.
Die Kanzlei stellt auf einem entsprechenden Vordruck einen Antrag. Dort sind u.a. Angaben dazu einzutragen, welche Ausbildungsvergütung gezahlt wird, ob dem Auszubildenden bestimmte Lehrmittel bereit gestellt werden, ob es einen betrieblichen Ausbildungsplan gibt etc. Außerdem verpflichtet sich die Kanzlei in diesem Antrag, die Leitsätze für eine „SBK Geprüfte Ausbildungskanzlei“ einzuhalten und akzeptiert die Lizenzbedingungen zur Nutzung des Qualitätssiegels.
- Der Antrag muss durch einen in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr angestellten und ausgelernten Steuerfachangestellten unterstützt werden.
- Dem Antrag werden beigefügt:
- Die Erklärung eines mindestens seit einem halben Jahr in der antragstellenden Kanzlei beschäftigten Auszubildenden bzw. dual Studierenden zu den Gegebenheiten seiner Ausbildung bzw. seines Dualen Studiums.
Ein Nachweis über die Teilnahme an einem Führungskräfte-Coaching/Führungskräfteseminar und/oder Ausbilderseminar (nicht älter als zwei Jahre). Hinweis: Der Lehrgang „Ausbildung für Ausbilder“ der Steuerberaterakademie Rheinland-Pfalz wird als ein solches Seminar anerkannt!
- Die Kanzlei stellt auf einem entsprechenden Vordruck einen Antrag.
- Der Antrag wird mitunterzeichnet durch einen in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr angestellten und ausgelernten Steuerfachangestellten.
- Der Antrag wird unterstützt durch einen in der Kanzlei seit mindestens einem halben Jahr beschäftigten Auszubildenden bzw. dualen Studenten der die Antragsunterstützung durch die Beantwortung des Fragebogens „Erklärung Auszubildender bzw. Erklärung Dualer Student“ beantwortet und unterzeichnet.
- Die Kanzlei verpflichtet sich, zur Einhaltung der Leitsätze für eine „SBK Geprüfte Ausbildungskanzlei“ und der Lizenzbedingungen zur Nutzung des Qualitätssiegels.
- Die Kanzlei darf nach der Auszeichnung mit dem Siegel für drei Jahre werben. Nach Ablauf müssen die Voraussetzungen neu nachgewiesen werden.
Antrag-Qualitaetssiegel_Ausbildung
Die ausgefüllten und unterzeichneten Anträge nebst Anlagen können über das beSt-Postfach oder per E-Mail an ausbildung@sbk-rlp.de eingereicht werden.
Die SBK prüft Ihren Antrag. Wenn Sie die o. g. Voraussetzungen erfüllen, verleiht Ihnen die SBK das Qualitätssiegel „SBK Geprüfte Ausbildungskanzlei“
Die Steuerberaterkammer behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der Antragsprüfung Gespräche mit den Antragsbeteiligten zu führen.
Die Vergabe des Qualitätssiegels erfolgt durch einen Vertreter der SBK mit einem Fototermin in den Räumen Ihrer Kanzlei sowie (hoffentlich) anschließender Berichterstattung in der regionalen Presse. Unterstützt werden wir von der Presseagentur Bestfall GmbH.
Die Kanzlei darf nach der Auszeichnung mit dem Siegel für drei Jahre werben. Nach Ablauf müssen die Voraussetzungen neu nachgewiesen werden. Die SBK behält sich vor, die Auszeichnung zu widerrufen, wenn nachträglich Gründe bekannt werden, dass die betreffende Kanzlei die Voraussetzungen nicht erfüllt hat bzw. andere schwerwiegende Gründe bekannt werden, die gegen eine Auszeichnung der Kanzlei sprechen.