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Schriftliche Prüfung

Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung findet immer in der ersten vollen Kalenderwoche des Oktobers statt.

Ladung zur schriftlichen Prüfung
Die Ladung zur schriftlichen Prüfung erfolgt regelmäßig Anfang August.

Reihenfolge der Klausuren
Die Klausurreihenfolge lautet:
1. Verfahrensrecht u. andere Steuerrechtsgebiete
2. Ertragssteuerrecht
3. Buchführung/ Bilanzwesen

Erkrankung unmittelbar vor oder während den Klausuren
Das Gesetz behandelt diesen Fall als Rücktritt von der Prüfung. Die Prüfungsgebühr wird zur Hälfte erstattet.

Rücktritt von der Prüfung
Bis zur Abgabe der letzten Klausur ist ein Rücktritt ohne Verbrauch des Prüfungsversuchs möglich.

Bekanntgabe der Noten aus den schriftlichen Arbeiten
Die Bekanntgabe der Noten aus den schriftlichen Arbeiten erfolgt ausschließlich schriftlich ca. Ende Januar.

Erforderliche Note für das Bestehen der schriftlichen Prüfung
Für die schriftliche Prüfung wird eine Gesamtnote gebildet. Der Bewerber hat die Prüfung nicht bestanden, wenn die Gesamtnote für den schriftlichen Teil die Zahl 4,5 übersteigt. In diesem Fall ist der Bewerber von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen.

Ein Merkblatt mit weiteren Informationen zur Steuerberaterprüfung finden Sie hier.