Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeit für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk sowie dem Dienstleistungs- und privaten Bereich.
Steuerfachangestellte
- erledigen die Buchführung
- fertigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- wirken bei der Erstellung der Jahresabschlüsse mit
- bearbeiten Steuererklärungen
- prüfen Steuerbescheide
- entwerfen Schriftsätze
Die vielfältigen Aufgaben werden mit Unterstützung spezieller Software, neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt.
Steuerfachangestellte müssen über gute Kenntnisse auf dem Gebiet des Rechnungswesens, des Steuerrechts sowie des Wirtschaftsrechts verfügen. Sie sollen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge haben und gut mit Zahlen umgehen können. Die Beschäftigung mit Gesetzestexten und Fachliteratur gehört zu ihren täglichen Aufgaben. Da sie häufig Kontakt zu Mandanten, Finanzämtern und anderen Institutionen haben, sollten sie mit Menschen umgehen und sich in Wort und Schrift gut ausdrücken können.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen (Allgemeine Hochschulreife, nachgewiesene Fachhochschulreife, vergleichbarer kaufmännischer Ausbildungsberuf) kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Bewerber mit gehobener schulischer Vorbildung (Fachhochschul- oder Hochschulreife) werden bevorzugt eingestellt.
Neben der Ausbildung in der Praxis besuchen die Auszubildenden in der Regel zweimal wöchentlich die Berufsschule und ggf. ergänzende Ausbildungsmaßnahmen (z.B. ausbildungsbegleitender Unterricht, Prüfungsvorbereitungslehrgänge).
Berufsbezogene Unterrichtsfächer in der Berufsschule
- Allgemeine Wirtschaftslehre
- Steuerlehre
- Rechnungswesen
- Datenverarbeitung
Berufsübergreifende Unterrichtsfächer in der Berufsschule
- Politik
- Deutsch
- weitere Fächer
Prüfungen
Im zweiten Ausbildungsjahr wird eine Zwischenprüfung abgelegt.
Die Abschlussprüfung umfasst drei Klausuren (Steuerwesen, Rechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde) und das mündliche Fach Mandantenorientierte Sachbearbeitung.
Die Prüfungen werden vor der Steuerberaterkammer abgelegt.
Prüfungsvorbereitung
Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz stellt zum Zweck der Prüfungsvorbereitung die Aufgaben bzw. Klausuren zurückliegender Klausuren zum Download als PDF-Dateien bereit:
Prüfungsklausuren für Steuerfachangestellte
Downloads
Anmeldung zum Besuch der Berufsschule in Rheinland-Pfalz
Antrag auf Aufnahme berufsschulischer Leistungen auf dem SBK-Prüfungszeugnis
Ausbildungsnachweis/Berichtsheft
Hinweise und Hilfsmittel Abschlussprüfung
Merkblatt für den Abschluss von Berufsausbildungsverträgen
Merkblatt zum Führen von Ausbildungsnachweisen
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten
Es sind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung zu vermitteln:
1. Ausbildungspraxis
Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
2. Praxis- und Arbeitsorganisation
Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufen
Kooperation und Kommunikation
3. Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken
4. Rechnungswesen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
Buchführungs- und Abschlusstechnik
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Erstellen von Abschlüssen
5. Betriebswirtschaftliche Facharbeit
Auswerten der Rechnungslegung
Finanzierung
6. Steuerliche Facharbeit
Abgabenordnung, Umsatzsteuer
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer, Bewertungsgesetz
Die neu gefasste Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte trat am 1. August 2023 in Kraft. Für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt begonnen haben, ist sie somit der Maßstab, nach der sich Ausbildung und Prüfungen richten.
Die Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) erläutert die neue Ausbildungsordnung, gibt Praxisbeispiele zu den Inhalten des Ausbildungsrahmenplans und informiert über den Prüfungsablauf. Für den schulischen Teil der Ausbildung liefert die Umsetzungshilfe beispielhafte Lernsituationen und gibt Hinweise zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplans.
Die Umsetzungshilfe finden Sie auf der Website des BBiG unter www.bibb.de .
Nach § 17 BBiG hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.
Zurzeit betragen die von der SBK empfohlenen Ausbildungsvergütungen für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge:
1. Ausbildungsjahr: € 1.000,–/mtl.
2. Ausbildungsjahr: € 1.100,–/mtl.
3. Ausbildungsjahr: € 1.200,–/mtl.
Hierauf können Fahrgelderstattung, vermögenswirksame Leistungen und 13. Monatsvergütung angerechnet werden, sofern dies im Ausbildungsvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
Die o.g. Empfehlungen können um bis zu 20 % unterschritten werden, um den regionalen wirtschaftlichen Gegebenheiten oder den individuellen Besonderheiten im Einzelfall Rechnung zu tragen (BAG, Urteil vom 10. April 1991, 5 AZR 226/90).
Ab dem 1. Januar 2025 empfiehlt der Kammervorstand folgende Mindestausbildungsvergütungen zu vereinbaren:
1. Ausbildungsjahr: € 1.200,–/mtl.
2. Ausbildungsjahr: € 1.300,–/mtl.
3. Ausbildungsjahr: € 1.400,–/mtl.
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Hierbei wird eine Vollzeitbeschäftigung zugrunde gelegt. Ob in begründeten Ausnahmefällen eine Teilzeitausbildung in Betracht kommt, prüft die Steuerberaterkammer im Einzelfall.
Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die SBK empfiehlt eine Probezeit von vier Monaten.
In der Probezeit soll der Auszubildende prüfen, ob der Beruf und die Kanzlei für ihn das richtige sind.
Die Kündigungsmöglichkeiten sind während der Probezeit stark erleichtert. So kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit fristlos und ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.
Eine Unterbrechung der Probezeit um mehr als ein Viertel führt zu einer entsprechenden Verlängerung.
Eine Verlängerung der Probezeit ist hingegen selbst durch einvernehmliche Vereinbarung zwischen Ausbildendem und Auszubildendem nicht möglich.
Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz überwacht als zuständige Stelle gemäß § 76 BBiG die Durchführung der Berufsausbildung und Umschulung und fördert diese durch Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden. Zu diesem Zweck sind ehrenamtliche Ausbildungsberater bestellt worden, die die Ausbildungsparteien betreuen.
Die Ausbildungsberater sind berechtigt, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu verlangen, entsprechende Unterlagen einzusehen und die Ausbildungsstätten zu besichtigen.
Die Aufgaben der Ausbildungsberater lassen sich in drei Teilbereiche aufgliedern:
1. Beratung der Ausbildenden, Ausbilder und Auszubildenden
2. Feststellung der Eignung der Ausbildungsstätte
3. Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung
Die Ausbildungsberater der SBK helfen Auszubildenden auch gerne, falls es mal mit der Ausbildung nicht so gut laufen sollte. Hier finden Sie die für Ihren Berufsschulort zuständigen Ausbildungsberater:
Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hat keinen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG errichtet. Die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss ist somit keine Prozessvoraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit den zuständigen Ausbildungsberater zwecks Vermittlung anzurufen.
Weitere Antworten zu diesem Thema finden Sie bei den FAQ zu Steuerfachangestellten.
Die Zwischenprüfung der Steuerfachangestellten findet am 18. Februar 2025 in den Berufsbildenden Schulen mit Steuerfachklassen in Rheinland-Pfalz statt.
Es werden am Prüfungstag zwei Klausuren geschrieben:
- Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe organisieren“ (45 Minuten)
- Prüfungsbereich „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten (75 Minuten)
Die Ladung zur Zwischenprüfung wird von der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz an die Prüflinge versandt, es ist keine gesonderte Anmeldung nötig.
Prüfungsbereiche der Zwischenprüfung gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung – StFachAngAusbV) vom 3. August 2022
§ 8
Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- „Arbeitsabläufe organisieren“ und
- „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“.
§ 9
Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe organisieren“
(1) Im Prüfungsbereich „Arbeitsabläufe organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Arbeitsaufgaben zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren,
- rechtliche Regelungen zur Verschwiegenheit, zum Datenschutz und zur Datensicherheit einzuhalten,
- Wege der Informationsbeschaffung und den Umgang mit Informationen darzustellen,
- Vorgänge unter Berücksichtigung von Zeichnungs- und Weisungsbefugnissen zu bearbeiten,
- Fristen zu überwachen und
- Arbeitsprozesse zu reflektieren und Maßnahmen zu deren Verbesserung unter Berücksichtigung digitaler Möglichkeiten vorzuschlagen.
(2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 45 Minuten.
§ 10
Prüfungsbereich „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“
(1) Im Prüfungsbereich „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- Belege, auch digital, zu beschaffen, zu sichten und zu beurteilen,
- Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zur Abgabe von Steuererklärungen an das Finanzamt zu ermitteln,
- laufende monatliche Buchhaltungen zu bearbeiten und
- betriebliche Kennzahlen für die betriebswirtschaftliche Beratung von Mandantinnen und Mandanten zu ermitteln und auszuwerten.
(2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 75 Minuten.
Anbei finden Sie einen Link zu einer Musterklausur der Steuerberaterkammer Köln: Musterklausur_ZP_2024_neue_Ausbildungsverordnung__1_.pdf
Die Umsetzungshilfe finden Sie auf der Website des BBiG unter www.bibb.de
Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten
Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz stellt zum Zweck der Prüfungsvorbereitung Musterklausuren für die Prüfung nach der neuen Ausbildungsordnung ab 2025 – einschließlich entsprechender Lösungen – zum Download als PDF-Dateien bereit. Die finalen Musterklausuren sind nun zur Ansicht und weiteren Verwendung auf unserer Homepage integriert.
Wir weisen darauf hin, dass die Musterklausuren inhaltlich nicht abschließend sind. Sowohl die vorgeschlagene Bepunktung als auch die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete können zukünftig abweichend beurteilt werden. Ein Hinweis dazu findet sich in den Vorbemerkungen einer jeden Musterklausur.
Klausur Musterprüfung_Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten
Lösung Musterprüfung Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten
Karrieremöglichkeiten
Im Anschluss an die Berufsausbildung sind Steuerfachangestellte in der Regel zunächst als Sachbearbeiter für die laufende Buchführung, die Jahresabschlüsse sowie die steuerlichen Angelegenheiten bestimmter Mandanten zuständig. Wenn sie längere Zeit im Beruf tätig sind und sich qualifiziert haben, können sie verantwortungsvollere Aufgaben in der Praxis übernehmen.
Steuerfachangestellte müssen sich regelmäßig durch den Besuch von Seminaren und Lehrgängen weiterbilden, da sich insbesondere das Steuerrecht ständig ändert.
Nach einem gewissen Zeitraum der Berufstätigkeit können sich Steuerfachangestellte bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft weiteren Herausforderungen stellen:
- nach einjähriger Berufstätigkeit der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt
- nach dreijähriger Berufstätigkeit der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt
- nach zehnjähriger Berufstätigkeit der Berufszugangsprüfung zum Steuerberater
Das Berufsportrait-Video Steuerfachangestellter der Bundesagentur für Arbeit finden Sie online im Bereich BERUFE.TV auf deren Website.
Hier gelangen Sie direkt zu dem Video!