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Steuerfachangestellter

Steuerfachangestellte sind die qualifizierten Mitarbeiter in den Einzelpraxen und Gesellschaften der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeit für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk sowie dem Dienstleistungs- und privaten Bereich.

Steuerfachangestellte

  • erledigen die Buchführung
  • fertigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • wirken bei der Erstellung der Jahresabschlüsse mit
  • bearbeiten Steuererklärungen
  • prüfen Steuerbescheide
  • entwerfen Schriftsätze

Die vielfältigen Aufgaben werden mit Unterstützung spezieller Software, neuester EDV und Kommunikationstechnik erledigt.

Steuerfachangestellte müssen über gute Kenntnisse auf dem Gebiet des Rechnungswesens, des Steuerrechts sowie des Wirtschaftsrechts verfügen. Sie sollen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge haben und gut mit Zahlen umgehen können. Die Beschäftigung mit Gesetzestexten und Fachliteratur gehört zu ihren täglichen Aufgaben. Da sie häufig Kontakt zu Mandanten, Finanzämtern und anderen Institutionen haben, sollten sie mit Menschen umgehen und sich in Wort und Schrift gut ausdrücken können.

10 gute Gründe, um Steuerfachangestellte/r zu werden

Informationsflyer zum Steuerfachangestellten

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen (Allgemeine Hochschulreife, nachgewiesene Fachhochschulreife, vergleichbarer kaufmännischer Ausbildungsberuf) kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Bewerber mit gehobener schulischer Vorbildung (Fachhochschul- oder Hochschulreife) werden bevorzugt eingestellt.

Neben der Ausbildung in der Praxis besuchen die Auszubildenden in der Regel zweimal wöchentlich die Berufsschule und ggf. ergänzende Ausbildungsmaßnahmen (z.B. ausbildungsbegleitender Unterricht, Prüfungsvorbereitungslehrgänge).

Berufsbezogene Unterrichtsfächer in der Berufsschule

  • Allgemeine Wirtschaftslehre
  • Steuerlehre
  • Rechnungswesen
  • Datenverarbeitung

Berufsübergreifende Unterrichtsfächer in der Berufsschule

  • Politik
  • Deutsch
  • weitere Fächer

Prüfungen
Im zweiten Ausbildungsjahr wird eine Zwischenprüfung abgelegt.

Die Abschlussprüfung umfasst drei Klausuren (Steuerwesen, Rechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde) und das mündliche Fach Mandantenorientierte Sachbearbeitung.

Die Prüfungen werden vor der Steuerberaterkammer abgelegt.

Prüfungsvorbereitung

Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz stellt zum Zweck der Prüfungsvorbereitung die Aufgaben bzw. Klausuren zurückliegender Klausuren zum Download als PDF-Dateien bereit:

Prüfungsklausuren für Steuerfachangestellte

Downloads

Anmeldung zum Besuch der Berufsschule in Rheinland-Pfalz

Antrag auf Aufnahme berufsschulischer Leistungen auf dem SBK-Prüfungszeugnis

Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“

Ausbildungsnachweis/Berichtsheft

Hinweise und Hilfsmittel Abschlussprüfung

Merkblatt für den Abschluss von Berufsausbildungsverträgen

Merkblatt zum Führen von Ausbildungsnachweisen

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen sowie Umschulungsprüfungen für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter Steuerfachangestellte

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten

Es sind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse im Rahmen der Ausbildung zu vermitteln:

1. Ausbildungspraxis
Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung

2. Praxis- und Arbeitsorganisation
Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufen
Kooperation und Kommunikation

3. Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken

4. Rechnungswesen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
Buchführungs- und Abschlusstechnik
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Erstellen von Abschlüssen

5. Betriebswirtschaftliche Facharbeit
Auswerten der Rechnungslegung
Finanzierung

6. Steuerliche Facharbeit
Abgabenordnung, Umsatzsteuer
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer, Bewertungsgesetz

*Der Ausbildung liegt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten / zur Steuerfachangestellten“ vom 9.5.1996 zu Grunde.

Ausbildungsordnung

Nach § 17 BBiG hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.

Zurzeit betragen die von der SBK empfohlenen Ausbildungsvergütungen für neu abgeschlossene Ausbildungsverträge:

1. Ausbildungsjahr: €     900,–/mtl.
2. Ausbildungsjahr: €   1000,–/mtl.
3. Ausbildungsjahr: €  1100,–/mtl.

Für alle Ausbildungsverträge, die seit dem 1. Januar 2024 abgeschlossen wurden bzw. werden, empfiehlt der Vorstand der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, folgende Mindestausbildungsvergütungen zu vereinbaren:

1. Ausbildungsjahr: €     1.000,–/mtl.
2. Ausbildungsjahr: €    1.100,–/mtl.

3. Ausbildungsjahr: €    1.200,–/mtl.

Hierauf können Fahrgelderstattung, vermögenswirksame Leistungen und 13. Monatsvergütung angerechnet werden, sofern dies im Ausbildungsvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

Die o.g. Empfehlungen können um bis zu 20 % unterschritten werden, um den regionalen wirtschaftlichen Gegebenheiten oder den individuellen Besonderheiten im Einzelfall Rechnung zu tragen (BAG, Urteil vom 10. April 1991, 5 AZR 226/90).

Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre. Hierbei wird eine Vollzeitbeschäftigung zugrunde gelegt. Ob in begründeten Ausnahmefällen eine Teilzeitausbildung in Betracht kommt, prüft die Steuerberaterkammer im Einzelfall.

Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die SBK empfiehlt eine Probezeit von vier Monaten.

In der Probezeit soll der Auszubildende prüfen, ob der Beruf und die Kanzlei für ihn das richtige sind.

Die Kündigungsmöglichkeiten sind während der Probezeit stark erleichtert. So kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit fristlos und ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden.

Eine Unterbrechung der Probezeit um mehr als ein Viertel führt zu einer entsprechenden Verlängerung.

Eine Verlängerung der Probezeit ist hingegen selbst durch einvernehmliche Vereinbarung zwischen Ausbildendem und Auszubildendem nicht möglich.

Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz überwacht als zuständige Stelle gemäß § 76 BBiG die Durchführung der Berufsausbildung und Umschulung und fördert diese durch Beratung der Ausbildenden und der Auszubildenden. Zu diesem Zweck sind ehrenamtliche Ausbildungsberater bestellt worden, die die Ausbildungsparteien betreuen.

Die Ausbildungsberater sind berechtigt, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu verlangen, entsprechende Unterlagen einzusehen und die Ausbildungsstätten zu besichtigen.

Die Aufgaben der Ausbildungsberater lassen sich in drei Teilbereiche aufgliedern:

1. Beratung der Ausbildenden, Ausbilder und Auszubildenden
2. Feststellung der Eignung der Ausbildungsstätte
3. Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung

Die Ausbildungsberater der SBK helfen Auszubildenden auch gerne, falls es mal mit der Ausbildung nicht so gut laufen sollte. Hier finden Sie die für Ihren Berufsschulort zuständigen Ausbildungsberater:

Liste der Ausbildungsberater 2021 – 2025

Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz hat keinen Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG errichtet. Die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss ist somit keine Prozessvoraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht.

Selbstverständlich besteht jederzeit die Möglichkeit den zuständigen Ausbildungsberater zwecks Vermittlung anzurufen.

Mit dem Ausbildungsvertrag online können Sie bequem und kostenlos den Ausbildungsvertrag der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) sowie den Antrag auf Eintragung des Ausbildungsverhältnisses am PC ausfüllen und ausdrucken. Die Anwendung unterstützt Sie beim vollständigen und korrekten Ausfüllen der Vertragsdaten durch eine während der Erfassung der Daten stattfindende Plausibilitätsprüfung. Mit dieser werden noch vor der Übermittlung der Vertragsdaten an die SBK alle Eingaben überprüft, sodass eine korrekte und vollständige Vertragserfassung gewährleistet wird.

Durch diese Plausibilitätsprüfung bereits bei der Eingabe der Daten werden zeitraubende Nachfragen bei Ihnen bezüglich des Ausbildungsvertrages durch die SBK vermieden.

Sie können die von Ihnen eingegebenen Daten zwischenspeichern und den Ausbildungsvertrag inklusive des Antrags auf Eintragung zu einem späteren Zeitpunkt weiter vervollständigen. Nach der Eingabe aller notwendigen Informationen können Sie den Ausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung als PDF herunterladen, auf Ihrem PC speichern und zur Unterschrift durch Sie und den Auszubildenden ausdrucken.

Nach Vertragsabschluss mit Ihrem neuen Auszubildenden und vollständiger Eintragung der Daten und nach Übermittlung der Daten senden Sie bitte den gespeicherten und anschließend ausgedruckten Ausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung nebst eventuell weiteren Unterlagen (z.B. Zeugnis, Bescheinigung ärztliche Erstuntersuchung bei Jugendlichen) der SBK per E-Mail unter Ausbildung@sbk-rlp.de – vorzugsweise im pfd-Format – zu.

 Bitte beachten Sie, dass ohne Ihre Mail mit den Ausbildungsunterlagen der neue Ausbildungsvertrag von der SBK nicht eingetragen werden kann.

Die von Ihnen erfassten Daten werden außerdem verschlüsselt und elektronisch an die Kammer übermittelt und unverändert in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse der SBK für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ übernommen, so dass die Eintragung des zugesandten Ausbildungsvertrages zügiger als bisher vorgenommen werden kann. Lange Postlaufzeiten werden so vermieden, ebenfalls Fehler bei der Übertragung der Daten.

Anschließend können Sie den Status Ihres Vertrages verfolgen, z.B. ob die Daten an die SBK übermittelt und von dieser bereits bearbeitet wurden.

Weiterer großer Vorteil der neuen Verfahrensweise für Sie:

Sie müssen künftig die Daten Ihrer Kanzlei nur einmal eingeben, um sie auch für künftige Verträge parat zu haben. Bestehende Ausbildungsverträge können Sie sich für neue Ausbildungsverträge als Vorlage anzeigen lassen.

Ablauf Ausbildungsvertrag online – kurz gefasst:

  1. Eingabe aller notwenigen Vertragsdaten durch den Ausbildenden
  2. Vorschau des Vertrages vor dem Übermitteln an die SBK
  3. Übermittlung des Ausbildungsvertrages
  4. Speicherung des Ausbildungsvertrags und des Antrags auf Eintragung im pdf-Format
  5. Ausdruck und Unterzeichnung der Vertragsunterlagen durch die Vertragsparteien
  6. Versand des Ausbildungsvertrages sowie des Antrages auf Eintragung mit erforderlichen Unterlagen (z.B. Abschlusszeugnis, ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendschutzgesetz) vorzugsweise im pdf-Format per E-Mail an die SBK (Ausbildung@sbk-rlp.de)
  7. Sie erhalten von der SBK eine Nachricht, wenn die Eintragung erfolgt ist

Technische Voraussetzungen
Der Ausbildungsvertrag online ist optimiert für Endgeräte mit einer logischen Auflösung von mindestens 768 x 1024 Bildpunkten. Damit Sie die online ausgefüllten Dokumente ansehen und ausdrucken können, benötigen Sie den Adobe Reader.

Ausbildungsvertrag online

Karrieremöglichkeiten

Im Anschluss an die Berufsausbildung sind Steuerfachangestellte in der Regel zunächst als Sachbearbeiter für die laufende Buchführung, die Jahresabschlüsse sowie die steuerlichen Angelegenheiten bestimmter Mandanten zuständig. Wenn sie längere Zeit im Beruf tätig sind und sich qualifiziert haben, können sie verantwortungsvollere Aufgaben in der Praxis übernehmen.

Steuerfachangestellte müssen sich regelmäßig durch den Besuch von Seminaren und Lehrgängen weiterbilden, da sich insbesondere das Steuerrecht ständig ändert.

Nach einem gewissen Zeitraum der Berufstätigkeit können sich Steuerfachangestellte bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft weiteren Herausforderungen stellen:

  • nach einjähriger Berufstätigkeit der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt
  • nach dreijähriger Berufstätigkeit der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt
  • nach zehnjähriger Berufstätigkeit der Berufszugangsprüfung zum Steuerberater
Inhalt des Videos: „Mehr als du denkst“: Fortbildungsmöglichkeiten und Wege bis hin zum*zur Steuerberater*in
Inhalt des Videos: „Mehr als du denkst“: Ausbildung zum Steuerfachangestellten – Marcel erzählt
Inhalt des Videos: „Mehr als du denkst“: Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten – Stefan Kraus

 

Das Berufsportrait-Video Steuerfachangestellter der Bundesagentur für Arbeit finden Sie online im Bereich BERUFE.TV auf deren Website.

Hier gelangen Sie direkt zu dem Video!