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Das Geldwäschegesetz – Nachholtermin

Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Wirtschaftsprüferkammer

11.06.2018
bis
11.06.2018
Koblenz

Da das für den 14. Mai 2018 geplante Seminar zum Geldwäschegesetz leider aufgrund der Krankheit einer der Referenten ausfallen musste, bieten wir Ihnen folgend gern einen Nachholtermin an:

Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Von den Neuerungen sind bekanntlich auch Steuerberater betroffen, sowie Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Sie haben nun im Rahmen des nach dem GwG notwendigen Risikomanagements eine Vielzahl zusätzlicher bzw. ergänzter Pflichten zu beachten.

Zudem wurde die geldwäscherechtliche Aufsicht über diese Berufsgruppen deren jeweiligen Berufskammern auferlegt.

Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Wirtschaftsprüferkammer bieten wir vor diesem Hintergrund folgendes Kooperationsseminar zum neuen GwG für Sie an:

Datum: 11. Juni 2018; 10:00 bis 14:30 Uhr

Ort: Rechtsanwaltskammer Koblenz, Rheinstraße 20, 56068 Koblenz

Referenten:

– Rechtsanwalt Frank Johnigk, Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer
(Tätigkeitsschwerpunkte: Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsdienstleistungsgesetz, Geldwäschebeauftragter)

Dr. Marcel Klugmann, Rechtsanwalt, Director Risk & Compliance (Geldwäschebeauftragter) bei CMS sowie Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin

Inhalt:

– Was ist Geldwäsche (Phasen der Geldwäsche usw.)? (Johnigk)

– Geldwäscheregulierung für die beratenden Berufe (Gesetzgebungsgeschichte; wo kommt das her, was steht uns noch bevor (5. RL)) (Johnigk)

– Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (Klugmann/Johnigk)

– Meldewesen und Aufsicht nach dem GwG (Klugmann/Johnigk)

Teilnahmegebühr: 138,- € inkl. Kaffeepause

(Fortbildungsveranstaltung i. S. v. § 15 FAO (4 Std.) für alle Fachanwaltschaften)

Hinweis: Bitte melden Sie sich für dieses Seminar über die hier verlinkte Seite unmittelbar bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz an.