Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Von den Neuerungen sind bekanntlich auch Steuerberater betroffen, sowie Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Sie haben nun im Rahmen des nach dem GwG notwendigen Risikomanagements eine Vielzahl zusätzlicher bzw. ergänzter Pflichten zu beachten.
Zudem wurde die geldwäscherechtliche Aufsicht über diese Berufsgruppen deren jeweiligen Berufskammern auferlegt.
Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Wirtschaftsprüferkammer bieten wir vor diesem Hintergrund folgendes Kooperationsseminar zum neuen GwG für Sie an:
Datum: 1. Februar 2018; 14:00 bis 18:15 Uhr
Ort: Erbacher Hof, Grebenstr. 24-26, Mainz, Fon: 06131-257-0
Anmeldung: Bitte melden Sie sich für dieses Seminar mit dem hier verlinkten Anmeldeformular unmittelbar bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz an.
Referenten:
– Rechtsanwalt Frank Johnigk, Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer
(Tätigkeitsschwerpunkte: Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsdienstleistungsgesetz, Geldwäschebeauftragter)
– Dr. Marcel Klugmann, Rechtsanwalt, Director Risk & Compliance (Geldwäschebeauftragter) bei CMS sowie Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin
Inhalt:
– Was ist Geldwäsche (Phasen der Geldwäsche usw.)? (Johnigk)
– Geldwäscheregulierung für die beratenden Berufe (Gesetzgebungsgeschichte; wo kommt das her, was steht uns noch bevor (5. RL)) (Johnigk)
– Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (Klugmann/Johnigk)
– Meldewesen und Aufsicht nach dem GwG (Klugmann/Johnigk)
Teilnahmegebühr: 138,- € incl Kaffeepause
Hinweis: Bitte melden Sie sich, wie bereits oben erwähnt, für dieses Seminar mit dem hier verlinkten Anmeldeformular unmittelbar bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz an.