Als berufliche Selbstverwaltung schaffen die Kammern die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Berufsausübung der Angehörigen des steuerberatenden Berufs in Deutschland.
Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz (SBK) ist die berufliche Selbstverwaltung der über 3800 in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.
Die Aufgabe der SBK ist es, den steuerberatenden Beruf als Freien Beruf und als Organ der Steuerrechtspflege zu fördern, weiterzuentwickeln und in der Öffentlichkeit zu positionieren. Dabei ist die SBK besonders dem Gemeinwohl und den Belangen der Verbraucher verpflichtet.
Als Ratgeber und Dienstleister unterstützt sie ihre Mitglieder in Fragen der Berufsausübung. Die SBK sorgt mit Hilfe der Steuerberaterakademie Rheinland-Pfalz für ein breites Angebot der beruflichen Aus- und Fortbildung für Berufsangehörige und deren Mitarbeiter. Die Qualität der Berufsausübung sichert die SBK durch Beratung und Berufsaufsicht. Darüber hinaus begleitet sie die Entwicklung neuer Beratungsfelder, fördert den Dialog in Netzwerken innerhalb der Kollegenschaft und pflegt den Kontakt zu Politik und Verwaltung, Institutionen, Kammern und Verbänden.
Die Bundessteuerberaterkammer
In der Vertretung der beruflichen Interessen der Steuerberater arbeiten die 21 Steuerberaterkammern mit der Bundessteuerberaterkammer eng zusammen.
Die Bundessteuerberaterkammer ist die gesetzliche Spitzenorganisation der Steuerberaterkammern und vertritt die Interessen des Berufsstands in seiner Gesamtheit im In- und Ausland.
Sie koordiniert die Meinungsbildung zwischen den Steuerberaterkammern und führt Entscheidungen zu berufsrechtlichen und den Beruf betreffenden Angelegenheiten herbei, die sie an den Gesetzgeber und an andere Institutionen weiterleitet. In ihren Stellungnahmen zu steuerrechtlichen Fragen achtet die Bundessteuerberaterkammer vor allem auf die Ausgewogenheit zwischen beabsichtigter Wirkung und praktischer Umsetzbarkeit. Weitere zentrale Aufgaben sind der Erlass und die Fortentwicklung der Berufsordnung sowie die Förderung der beruflichen Fortbildung und der Qualität der Berufsausübung.